Braunkohle-
ausschuss

Wo Pläne entstehen

Das Rheinische Revier ist seit Jahrzehnten vom Braunkohletagebau geprägt, bis dahin, das ganze Ortschaften für den Tagebau weichen mussten und nach Beendigung des Braunkohleabbaus riesige Löcher zurückbleiben, die zukünftig als Seen Bestand haben sollen. Es umfasst ein Gebiet welches sowohl im Bereich des Regierungsbezirks Köln als auch im Regierungsbezirk Düsseldorf liegt.

Die Planung und Realisierung der jeweiligen Tagebaue war und ist durch die Braunkohlepläne geregelt. Verantwortlich für die Erarbeitung und Aufstellung der Braunkohlenpläne ist der Braunkohlenausschuss. Er ist weisungsgebend für das Verfahren zur Erarbeitung der Braunkohlenpläne welches dann als zuständiger Behörde von der Regionalplanungsbehörde Köln durchgeführt wird. Die tatsächliche endgültige Formulierung und Genehmigung der Pläne erfolgt aber historisch gewachsen in Analogie zur Steinkohle durch die Bezirksregierung Arnsberg. Hierauf hat der Braunkohlenausschuss keinen Einfluss. Der Braunkohlenausschuss muss sich von der ordnungsgemäßen Einhaltung der Braunkohlepläne überzeugen und bei Feststellung von Mängeln seiner Meldepflicht bei den dafür zuständigen Stellen nachkommen. Die Mitglieder im Braunkohlenausschuss kommen auf Grund der gemeinsamen Betroffenheit aus den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf im Verhältnis 2:1.

Die Zusammensetzung des Braunkohlenausschusses unterscheidet sich allein schon deshalb deutlich von dem des Regionalrats, weil er nicht nur aus Vertreter*innen beider Regierungsbezirke besteht. Darüber hinaus ist auch der Kreis der stimmgebenden Mitglieder anders zusammengesetzt.

Die Vertretungen der im Braunkohlenplangebiet liegenden Kreise (durch den Kreistag benannt) und kreisfreien Städte (durch den Stadtrat benannt) und der von den Regionalräten Köln und Düsseldorf aus ihren Reihen berufenen Mitgliedern werden als Kommunale und regionale Bank zusammengefasst. Deren Zusammensetzung spiegelt dabei das Ergebnis der Gemeindewahlen wider und umfasst zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder.

Die Mitglieder der Funktionalen Bank setzen sich aus Vertreter*innen der zuständigen IHK, der Handelskammer, der Landwirtschaftskammer NRW, und der im Plangebiet tätigen anerkannten Naturschutzverbände zusammen Sie werden ergänzt durch Vertreter*innen der im Plangebiet tätigen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.

GRÜNE
FRAKTION

Die aus ihren Reihen berufenen stimmberechtigten Mitglieder der Regionalräte Köln und Düsseldorf und den Mitgliedern der kommunalen Bank können sich zu Fraktionen zusammenschließen.

Unsere GRÜNE Fraktion im Braunkohlenausschuss besteht derzeit aus 7 Mitgliedern, wobei zwei davon von der GRÜNEN Regionalratsfraktion Düsseldorf entsandt werden.

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